Wasserrahmenrichtlinie / Gewässerentwicklungskonzepte

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL), die am 22.12.2000 in Kraft getreten ist, bildet einen Ordnungsrahmen für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers. Mit der Festschreibung der Bewirtschaftungspläne für die Flussgebiete und der Übernahme der Richtlinilie in die nationalen Rechtsgrundlagen ergaben sich für die Wasserwirtschaftsverwaltungen erweiterte Anforderungen bei der Gewässerentwicklung und der -unterhaltung.

Unser Büro versuchte frühzeitig die Inhalte und insbesondere die Vorgaben der EU-WRRL in die eigene Planungsarbeit zu integrieren und deren Ziele und Möglichkeiten entsprechend einfließen zu lassen. In einigen Bundesländern wurden sogenannte Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) als Mittel zur Verfeinerung bzw. Konkretisierung der Maßnahmenplanung gewählt. In Brandenburg und Sachsen-Anhalt wurden durch das Ingenieurbüro Ellmann/Schulze GbR die ersten Konzepte („Pilot-GEK’s“) erarbeitet, denen eine Reihe weiterer folgten.

Inzwischen wurde bereits eine große Anzahl von Revitalisierungsmaßnahmen mit dem Hintergrund der Verbesserung des ökologischen Zustands durch unser Büro geplant und umgesetzt. In diesem Bereich sehen wir auch weiterhin ein attraktives und interessantes Betätigungsfeld.

Auf den Bildern sehen Sie eine kleine Auswahl an Plänen und Bildern und können sich beim Anklicken des Bildes (Plan) die Pläne als PDF Datei ansehen